Über unser Honorar schliessen wir mit Ihnen bei der Mandatsübernahme eine Honorarvereinbarung ab. In Fällen ohne bestimmten Streitwert richtet sich das Honorar nach dem Arbeitsaufwand. Der Stundenansatz beträgt in der Regel zwischen CHF 250.— und CHF 350.— und wird in der Honorarvereinbarung festgelegt. Bei bestimmtem Streitwert richtet sich das Honorar nach der Höhe des Streitwertes und wird ebenfalls im Rahmen der Honorarvereinbarung festgelegt.

In gerichtlichen Verfahren (und teilweise auch in Verfahren vor Behörden) haben Personen, welche nicht über genügend finanzielle Mittel zur Bezahlung der Gerichts- und Anwaltskosten verfügen, Anspruch auf unentgeltliche Prozessführung. Zu diesem Zweck muss das Formular «Gesuch um unentgeltliche Prozessführung» ausgefüllt und dem Gericht oder der zuständigen Behörde eingereicht werden. Dieses Formular kann unter www.bl.ch heruntergeladen werden. Ob Sie Anspruch auf Bewilligung der unentgeltlichen Prozessführung haben, entscheidet das Gericht oder die den Fall beurteilende Behörde.